Diversity und Chancengleichheit an der IBS Oldenburg
Damit Vielfalt und Chancengleichheit an der IBS Oldenburg nicht nur ein Ziel, sondern gelebte Realität sind, hat der Vorstand zehn zentrale Grundsätze aufgestellt. Sie sollen sicherstellen, dass alle an der IBS Oldenburg ein respektvolles, faires und inklusives Umfeld erleben. Die Grundsätze dienen als Orientierung, um Diskriminierung zu vermeiden, Vielfalt zu fördern und allen – egal ob Studierende, Lehrende oder Mitarbeitende – die gleichen Chancen zu bieten.
1. Benachteiligungs- und Belästigungsverbot
An der IBS Oldenburg darf niemand aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unmittelbar oder mittelbar benachteiligt oder belästigt werden.
2. Charta der Vielfalt
Diversity wird als eine Bereicherung des Studienalltags empfunden und ist auf allen Ebenen erwünscht. Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt pflegt die IBS Oldenburg eine Organisationskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Die IBS Oldenburg schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Angehörigen diese Werte erkennen, teilen und leben können. Die Umsetzung der Charta im Rahmen des internen und externen Dialogs ist der IBS Oldenburg ein besonderes Anliegen.
3. Angebote für körperlich und geistig Benachteiligte
Körperlich und geistig Benachteiligte werden im Rahmen eines Mentorenprogramms gefördert. Absolventinnen und Absolventen sowie Studierende höherer Semester werden bei Bedarf durch die Akademieleitung darum gebeten, sich als Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung zu stellen. Sie sind die Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner der Studierenden (Mentees) und begleiten diese durch das Studium. Mentorinnen und Mentoren sollen insbesondere bei der individuellen Studien- und Ausbildungsplanung behilflich sein und die Benachteiligten in der Entscheidungsfindung und -umsetzung aktiv unterstützen.
4. Angebote für Schwangere, Studierende sowie Mitarbeitende und Mitarbeiter mit Kind (Erziehende)
Die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit und Mutterschutzfristen müssen in den Ordnungen der IBS Oldenburg berücksichtigt werden. Zudem hat die IBS Oldenburg über Kooperationsabkommen sicherzustellen, dass Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kinderbetreuungsangebote in räumlicher Nähe zur IBS Oldenburg (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) in Anspruch nehmen können.
5. Angebote für Studierende mit Migrationshintergrund und Studierende aus bildungsfernen Gesellschaftsschichten
Studierende mit Migrationshintergrund und Studierende aus bildungsfernen Gesellschaftsschichten erhalten bei Bedarf zusätzliche Angebote zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie eine individuelle überfachliche Betreuung durch die zuständige Akademieleiterin bzw. den zuständigen Akademieleiter. Auch sie erhalten die Möglichkeit, an dem Mentorenprogramm der IBS Oldenburg teilzunehmen.

6. Angebote für Studierende sowie Mitarbeitende mit pflegebedürftigen Familienangehörigen
Studierende und Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Familienangehörigen sollen für sich eine reduzierte Anwesenheitspflicht in Anspruch nehmen können. Die Reduzierung der Anwesenheitspflicht bei Studierenden (während der Studienphase) erfolgt in enger Abstimmung in dem jeweiligen Partnerunternehmen.
7. Soziale Förderung
Die Verbesserung der sozialen Chancengleichheit soll gefördert werden. Im Rahmen der im ersten Semester geführten Feedbackgespräche soll auf die individuelle Situation der Studierenden eingegangen werden. Hierbei sollen den Studierenden entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage neben finanziellen Fördermöglichkeiten auch Wege der fachlichen und überfachlichen sowie sozialen und psychologischen Beratung aufgezeigt werden. Ziel ist es, eventuelle Krisen während des Studiums frühzeitig zu entdecken und den Lösungsweg konstruktiv zu begleiten.
8. Sicherstellung der Geschlechtergerechtigkeit
Im Rahmen des QM-Systems ist sicherzustellen, dass die bzw. der Beauftragte für Diversity und Gleichstellung in alle genderrelevanten Fragestellungen einbezogen wird. Unterrepräsentierte Gruppen sollen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.
9. Nachteilsausgleich
In den Ordnungsmitteln der IBS Oldenburg sind geeignete Regelungen hinsichtlich des Nachteilsausgleichs für Studierende vorzusehen. Die bzw. der Beauftragte für den Nachteilsausgleich ist die zentrale Ansprechperson, um die diesbezüglichen Interessen der Studierenden aufzunehmen und zu berücksichtigen. Für die Dozentinnen und Dozenten stellt die IBS Oldenburg das folgende Dokument bereit: „Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen – Informationen und didaktische Hinweise für Lehrende“.
10. Öffentlichkeit
Diese zehn Grundregeln der Zusammenarbeit müssen für die Stakeholder der IBS Oldenburg öffentlich zugänglich sein. Gleiches gilt für die Kontaktdaten der bzw. des Beauftragten für Diversity und Gleichstellung sowie der bzw. des Beauftragten für Nachteilsausgleich. Die Beauftragten berichten dem Vorstand des Vereins fortlaufend in anonymisierter Form über die Einhaltung dieser Richtlinie.