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Mergers & Acquisitions (M&A)

Otto Korte, u. a. Fachanwalt für Steuerrecht in der Wirtschaftskanzlei KDK und Vorsitzender des Aufsichtsrates der in Oldenburg ansässigen börsennotierten CEWE Stiftung & Co. KGaA, hat in seinem Leben bereits einige Unternehmensübernahmen und -zusammenschlüsse (M&A) anwaltlich begleitet. In seinem Gastvortrag gibt er den Studierenden einen Einblick, in die Motivation der Beteiligten sowie in die konkreten Abläufe derartiger Verfahren.

Aus Perspektive der Eigentümer des Käuferunternehmens wird mit dem Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils häufig die Steigerung des Unternehmenswertes (Shareholder Value) verfolgt. Zentrale Erwartungen sind dabei beispielsweise Wachstum, z. B. durch Umsatz- und Ertragssteigerungen, Erweiterung des Geschäftsportfolios, erweiterten Zugang zu Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten oder durch Technologie und Know-how-Gewinnen. Auch steuerliche Effekte sind in der Praxis häufig die Grundlage für M&A-Transaktionen, so Korte.

Neben den Zielen der Shareholder spielt die Zielverfolgung der Geschäftsführungs-/Vorstandsmitglieder (Top-Management), die mitverantwortlich für das Zustandekommen von Transaktionen sind, eine wesentliche Rolle. Der Umfang der monetären Entlohnung sowie der nicht monetären Vergütung (Reputation, Macht) wird dabei maßgeblich von der Größe des Unternehmens beeinflusst, die durch eine Transaktion entsprechend zunimmt.

Das im Rahmen von M&A-Transaktionen bestehende Interessensgeflecht mit wechselseitig beeinflussenden und abhängigen Entscheidungen führt zu einer enormen Komplexität derartiger Verhandlungen, die nicht selten auch im fortgeschrittenen Stadium dann doch noch scheitern.