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Corona: IBS Oldenburg hält den Studienbetrieb aufrecht!

Im Rahmen des Moduls Allgemeine Volkswirtschaftslehre beschäftigten sich Studierende der Betriebswirtschaft in ihrem sechsten Semester mit der Regulierung großer Internetplattformen und untersuchten im Rahmen eines simulierten Gerichtsprozesses, ob eine Zerschlagung des Facebook Konzerns aus wettbewerbspolitischer Sicht sinnvoll ist.

Im Rahmen des Moduls Allgemeine Volkswirtschaftslehre beschäftigten sich Studierende der Betriebswirtschaft in ihrem sechsten Semester mit der Regulierung großer Internetplattformen und untersuchten im Rahmen eines simulierten Gerichtsprozesses, ob eine Zerschlagung des Facebook Konzerns aus wettbewerbspolitischer Sicht sinnvoll ist.

 

Durch die Digitalisierung ändern sich die Geschäftsmodelle von Unternehmen und die Spielregeln ganzer Branchen und Wirtschaftsbereiche. Insbesondere die Bedeutung zweiseitiger Märkte, einer Marktform, die erst seit rund 15 Jahren ein verstärktes akademisches Interesse auf sich zieht und in vielen volkswirtschaftlichen Lehrbüchern nicht behandelt wird, nimmt durch die Digitalisierung rapide zu. Auf zweiseitigen Märkten (auch Plattformmärkte genannt) treffen zwei oder mehr unterscheidbare Gruppen von Nutzern aufeinander, deren Nutzen an der Plattform steigt oder sinkt, wenn die jeweils andere Gruppe auf der Plattform größer wird. Facebook ist ein Paradebeispiel für einen solchen zweiseitigen Markt. Je mehr Nutzer auf der Plattform aktiv sind, desto attraktiver ist sie für Werbetreibende. Andererseits schmälert eine zu große Menge an Werbung die Attraktivität der Plattform für die Nutzer. Unter diesen Bedingungen ist eine geschickte Preissetzung auf beiden Märkten, die die jeweiligen Wechselwirkungen berücksichtigt, essentiell für den Erfolg der Plattform.

Der Facebook Konzern hat sich für eine im Internetzeitalter häufig genutzte Form der Preissetzung beider Marktseiten entschieden. Die Nutzer der Plattform entrichten keinen monetären Beitrag, sondern zahlen in Form von Nutzerdaten – dem Facebook Konzern wird durch das Akzeptieren der AGBs erlaubt in weitreichender Form Daten über die Nutzer zu sammeln. Die mithilfe dieser Daten gewonnen Nutzerprofile werden vom Konzern auf dem Werbemarkt äußerst gewinnbringend vermarktet.

Im Rahmen eines ganztägigen simulierten Gerichtsprozesses verhandelten 22 IBS-Studierende darüber, ob die Tatsache, dass dem Facebook Konzern die vier Anwendungen Facebook, Instagram, WhatsApp und Facebook Messenger gehören, aus wettbewerbspolitischer Sicht zu beanstanden ist. Dabei sollten die Studierenden vor allem auf volkswirtschaftliche Aspekte eingehen und Argumente für bzw. gegen eine Zerschlagung vorbringen. Im Vorfeld des simulierten Gerichtsprozesses wurden die Studierenden in drei Gruppen eingeteilt: Die Staatsanwaltschaft sollte Argumente für eine Zerschlagung bzw. stärkere Regulierung des Konzerns sammeln und vortragen, die Verteidigung sollte Gegenargumente zusammentragen und präsentieren und die Geschworenen sollten sich einen inhaltlichen Rahmen für die Veranstaltung überlegen und am Ende darüber entscheiden, welche der beiden Seiten überzeugender argumentiert hat.

Nach einem spannenden Verhandlungstag mit einigen hitzigen Wortgefechten zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung mussten die studentischen Geschworenen die finale Entscheidung treffen. Sie kamen letztlich zum Schluss, der Argumentation der Verteidigung zu folgen und von einer wettbewerbspolitischen Sanktionierung des Facebook Konzerns, beispielsweise in Form einer Zerschlagung, abzusehen. Zwar erkannten die Geschworenen auf den Märkten für Online Messenger und Social Media eine marktbeherrschende Stellung des Konzerns, konnten eine solche dominante Stellung auf dem Werbemarkt allerdings nicht erkennen. Zudem wurde im Laufe der Verhandlung deutlich, dass es auf dem Markt kostenlose Wettbewerber mit teilweise besseren Angeboten gibt, die für Facebook eine ständige Bedrohung der Marktstellung darstellen. Am hitzigsten waren die Diskussionen wenig überraschend beim Thema Datenschutz – der Verzicht auf Datenschutz kann aus wirtschaftspolitischer Sicht als Preis für die Nutzung der Facebook Dienste interpretiert werden. Zu diesem Aspekt befanden die Geschworenen, dass Datenmissbräuche des Konzerns in der Vergangenheit bereits sanktioniert wurden und es vor allem darum gehe, bestehendes Recht sowie die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union effektiv umzusetzen, bevor über wettbewerbsrechtliche Sanktionierungen wie eine Zerschlagung des Konzerns nachgedacht werden sollte.

Die Studierenden äußerten sich am Ende der Veranstaltung größtenteils positiv in Bezug auf die simulierte Gerichtsverhandlung, die für sie eine neue und nicht alltägliche Modulprüfung darstellte. Auch der Dozent, Dr. Tobias Menz, betonte am Ende der Veranstaltung: „Ich war beeindruckt wie sehr sich die Studierenden mit dem Thema identifiziert haben und wie gut es gelungen ist, sich den wirtschaftspolitischen Themen spielerisch zu nähern.“