DIVERSITY & CHANCEN­GLEICHHEIT

Um das Thema Diversity & Chancengleichheit an der IBS Oldenburg sicherzustellen, hat der Vorstand die folgenden zehn Grundsätze verabschiedet:

1. Benach­teiligungs- und Belästigungs­verbot

An der IBS Oldenburg darf niemand aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unmittelbar oder mittelbar benachteiligt oder belästigt werden.

2. Charta der Vielfalt

Diversity wird als eine Bereicherung des Studienalltags empfunden und ist auf allen Ebenen erwünscht. Als Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ pflegt die IBS Oldenburg eine Organi­sationskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Die IBS Oldenburg schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle Angehörigen der IBS Oldenburg diese Werte erkennen, teilen und leben können. Die Umsetzung der Charta im Rahmen des internen und externen Dialogs ist der IBS Oldenburg ein besonderes Anliegen.

3. Angebote für körperlich und geistig Benachteiligte

Körperlich und geistig Benachteiligte werden im Rahmen eines Mentorenprogramms gefördert. Absolventinnen und Absolventen sowie Studierende höherer Semester werden bei Bedarf durch die Akademieleitung darum gebeten, sich als Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung zu stellen. Sie sind die Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner der Studierenden (Mentees) und begleiten diese durch das Studium. Mentorinnen und Mentoren sollen insbesondere bei der individuellen Studien- und Ausbildungsplanung behilflich sein und die Benachteiligten in der Entscheidungsfindung und -umsetzung aktiv unterstützen.

4. Angebote für Schwangere, Studierende sowie Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter mit Kind (Erziehende)

Die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit und Mutterschutzfristen müssen in den Ordnungen der IBS Oldenburg berücksichtigt werden. Zudem hat die IBS Oldenburg über Kooperati­onsabkommen sicherzustellen, dass Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kinder­betreuungsangebote in räumlicher Nähe zur IBS Oldenburg (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) in Anspruch nehmen können.

5. Angebote für Studierende mit Migrations­hintergrund und Studierende aus bildungs­fernen Gesellschafts­schichten

Studierende mit Migrationshintergrund und Studierende aus bildungsfernen Gesellschafts­schichten erhalten bei Bedarf zusätzliche Angebote zum wissenschaftlichen Arbeiten sowie eine individuelle überfachliche Betreuung durch die zuständige Akademieleiterin bzw. den zuständigen Akademieleiter. Auch sie erhalten die Möglichkeit, an dem Mentorenprogramm der IBS Oldenburg teilzunehmen.

6. Angebote für Studierende sowie Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern mit pflege­bedürftigen Familien­angehörigen

Studierende und Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Familienangehörigen sollen für sich eine reduzierte Anwesenheitspflicht in Anspruch nehmen können. Die Reduzierung der Anwesenheits­pflicht bei Studierenden (während der Studienphase) erfolgt in enger Abstimmung in dem jeweiligen Partnerunternehmen.

7. Soziale Förderung

Die Verbesserung der sozialen Chancengleichheit soll gefördert werden. Im Rahmen der im ersten Semester geführten Feedbackgespräche soll auf die individuelle Situation der Studierenden eingegangen werden. Hierbei sollen den Studierenden entsprechend ihrer individuellen Bedarfslage neben finanziellen Fördermöglichkeiten auch Wege der fachlichen und überfachlichen sowie sozialen und psychologischen Beratung aufgezeigt werden. Ziel ist es, eventuelle Krisen während des Studiums frühzeitig zu entdecken und den Lösungsweg konstruktiv zu begleiten.

8. Sicher­stellung der Geschlechter­gerechtigkeit

Im Rahmen des QM-Systems ist sicherzustellen, dass die bzw. der Beauftragte für Diversity und Gleichstellung in alle genderrelevanten Fragestellungen einbezogen wird. Unter­repräsentierte Gruppen sollen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.

9. Nachteils­ausgleich

In den Ordnungsmitteln der IBS Oldenburg sind geeignete Regelungen hinsichtlich des Nachteils­ausgleichs für Studierende vorzusehen. Die bzw. der Beauftragte für den Nachteils­ausgleich ist die zentrale Ansprechperson, um die diesbezüglichen Interessen der Studierenden aufzunehmen und zu berücksichtigen. Für die Dozentinnen und Dozenten stellt die IBS Oldenburg das folgende Dokument bereit: „Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen - Informationen und didaktische Hinweise für Lehrende“.

10. Öffentlichkeit

Diese zehn Grundregeln der Zusammenarbeit müssen für die Stakeholder der IBS Oldenburg öffentlich zugänglich sein. Gleiches gilt für die Kontaktdaten der bzw. des Beauftragten für Diversity und Gleichstellung sowie der bzw. des Beauftragten für Nachteilsausgleich. Die Beauftragten berichten dem Vorstand des Vereins fortlaufend in anonymisierter Form über die Einhaltung dieser Richtlinie.